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Blitz­schutz­an­lagen

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WANN IST EINE BLITZ­SCHUTZ­ANLAGE FÜR EIN GEBÄUDE VORGE­SCHRIEBEN?

Nach der Muster­bau­ordnung (MBO § 46) müssen bauliche Anlagen, bei denen Blitz­schlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit einer dauerhaft wirksamen Blitz­schutz­anlage versehen werden. Dazu zählen insbe­sondere Hochhäuser, Gebäude mit großer Perso­nen­anzahl (Versamm­lungs­stätten, Kranken­häuser, Schulen), Gebäude mit feuer- oder explo­si­ons­ge­fähr­deten Bereichen sowie exponierte Bauwerke. Darüber hinaus kann eine Risiko­analyse nach DIN EN 62305–2 die Notwen­digkeit auch für andere Gebäude belegen.

WAS IST DER UNTER­SCHIED ZWISCHEN ÄUSSEREM UND INNEREM BLITZ­SCHUTZ?

Der äußere Blitz­schutz besteht aus der Fangein­richtung, der Ablei­tungs­anlage und der Erdungs­anlage. Er dient dazu, den Blitz­strom sicher aufzu­nehmen und in die Erde abzuleiten. Der innere Blitz­schutz umfasst den Blitz­schutz-Poten­ti­al­aus­gleich und die Einhaltung von Trennungs­ab­ständen, um gefähr­liche Funken­über­schläge im Gebäu­de­inneren zu verhindern. Beide Systeme bilden zusammen das vollständige Blitz­schutz­system nach DIN EN 62305.

WAS BEINHALTET EINE RISIKO­ANALYSE NACH DIN EN 62305–2?

Die Risiko­analyse bewertet die Wahrschein­lichkeit und die möglichen Folgen von Blitz­ein­schlägen für eine bauliche Anlage. Auf Basis von Faktoren wie Gebäu­de­ab­mes­sungen, Nutzungsart, Standort, regio­naler Blitz­dichte (kerau­ni­schem Pegel), vorhan­denen Schutz­maß­nahmen und dem Wert der zu schüt­zenden Einrich­tungen wird das Schadens­risiko quanti­fi­ziert. Das Ergebnis bestimmt, ob ein Blitz­schutz­system erfor­derlich ist und welche Blitz­schutz­klasse (I–IV) mindestens einzu­halten ist.

WIE OFT MUSS EINE BLITZ­SCHUTZ­ANLAGE GEPRÜFT WERDEN?

Die Prüfin­ter­valle richten sich nach der Blitz­schutz­klasse und der Gebäu­de­nutzung. Gemäß DIN EN 62305–3 ist für Blitz­schutz­klasse I und II eine Sicht­prüfung jährlich und eine umfas­sende Prüfung alle ein bis zwei Jahre vorge­schrieben. Für die Klassen III und IV gilt eine Sicht­prüfung alle zwei Jahre und eine umfas­sende Prüfung alle vier Jahre. Bei Gebäuden mit explo­si­ons­ge­fähr­deten Bereichen können die Inter­valle kürzer sein.

SCHÜTZT EINE BLITZ­SCHUTZ­ANLAGE AUCH ELEKTRO­NISCHE GERÄTE IM GEBÄUDE?

Der äußere Blitz­schutz allein schützt elektro­nische Geräte nicht ausrei­chend vor Überspan­nungs­schäden. Dafür ist ein ergän­zendes Überspan­nungs­schutz­konzept erfor­derlich, das Ableiter vom Typ 1 (Blitz­strom­ab­leiter), Typ 2 (Überspan­nungs­ab­leiter) und Typ 3 (Geräte­schutz) in einem abgestimmten Blitz­schutz­zo­nen­konzept (LPZ-Konzept) kombi­niert.

WELCHE BLITZ­SCHUTZ­KLASSE BENÖTIGT MEIN GEBÄUDE?

Die erfor­der­liche Blitz­schutz­klasse wird durch die Risiko­analyse nach DIN EN 62305–2 bestimmt. Blitz­schutz­klasse I bietet den höchsten Schutz­pegel und wird unter anderem für explo­si­ons­ge­fährdete Bereiche, Rechen­zentren oder Kranken­häuser angewendet. Blitz­schutz­klasse IV stellt das Mindest­schutz­niveau dar. Die Klasse beein­flusst die Maschen­weite der Fangein­richtung, die Blitz­ku­gel­radien und die Abstände der Ablei­tungen.