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Gefah­ren­mel­de­an­lagen — Schwachstrom­anlagen — Sprach­alar­mie­rungs­an­lagen
Planung & Beratung

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Wer kann / darf Brand­mel­de­an­lagen planen?

Die Planung von Brand­mel­de­an­lagen als sicher­heits­tech­nische Einrichtung ist speziell und hierfür bedarf es einer Zerti­fi­zierung nach DIN14675. Diese Zerti­fi­zierung liegt uns für mehrere Mitar­beiter vor. Für die Planung von Sprach­alar­mie­rungs­an­lagen verhält es sich im Übrigen genauso.

Was gehört noch zu den schwach­strom­tech­ni­schen Anlagen?

Diese Anlagenart ist sehr vielfältig und umfang­reich. Hierzu zählen nämlich neben den eigent­lichen Daten – und Kommu­ni­ka­ti­ons­netzen die kompletten sicher­heits­tech­ni­schen Anlagen (Brand­melde-/ Sprach­alar­mie­rungs-/ Einbruch­mel­de­an­lagen), Video­über­wa­chungs­an­lagen, Zutritts­kon­troll­an­lagen, Zeiter­fas­sungs­an­lagen etc. Aus dem medizi­ni­schen Bereich gehören die Patienten-/Schwes­tern­ruf­an­lagen zum Bereich der Schwachstrom­anlagen. Antennen- und Satelit­ten­an­lagen, Gebäu­de­funk­an­lagen (BOS) aber auch normale Lautspre­cher­an­lagen (ELA) runden das Themen­gebiet ab.